Der Auszug steht bevor und der Vermieter erwartet eine renovierte Wohnung. Streichen, Boden richten, Dübellöcher verschließen — was davon wirklich Pflicht ist und was es kostet, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wir sprechen aus Erfahrung: Als Handwerksbetrieb im Raum Heilbronn, Stuttgart und Mannheim machen wir jeden Monat mehrere Wohnungen übergabefertig.
Muss ich beim Auszug überhaupt renovieren?
Die kurze Antwort: Kommt auf Ihren Mietvertrag an. Die wichtigsten Regeln:
- Starre Fristenklauseln sind unwirksam: Klauseln wie "Küche alle 3 Jahre streichen, Bad alle 5 Jahre" hat der BGH mehrfach gekippt. Steht so etwas in Ihrem Vertrag, müssen Sie gar nicht renovieren.
- Flexible Klauseln können gültig sein: "Schönheitsreparaturen sind bei Bedarf vom Mieter durchzuführen" — solche Formulierungen sind in der Regel wirksam.
- Unrenoviert übernommen = keine Pflicht: Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen, müssen Sie laut BGH auch nicht renoviert zurückgeben — selbst wenn der Vertrag es vorsieht.
- Individuelle Vereinbarung: Am sichersten ist, mit dem Vermieter vor dem Auszug zu klären, was genau erwartet wird.
Hinweis: Wir sind Handwerker, keine Juristen. Im Zweifel sollten Sie Ihren Mietvertrag von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen lassen.
Was gehört zu Schönheitsreparaturen?
Gesetzlich definiert umfassen Schönheitsreparaturen:
- Tapezieren und Anstreichen von Wänden und Decken
- Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre
- Streichen der Innentüren
- Streichen der Fenster (Innenseite)
Nicht dazu gehören: Parkett abschleifen, Fliesen erneuern, Außenanstrich, Fenster von außen streichen, Bodenbelag erneuern (wenn normal abgenutzt).
Alle Kosten im Überblick
Hier die typischen Kosten für eine Auszugsrenovierung im Raum Heilbronn und Stuttgart:
Wände und Decken streichen
- Wände streichen (pro m² Wandfläche): 8 – 14 €
- Decken streichen (pro m² Deckenfläche): 6 – 10 €
- Tapete entfernen + neu streichen: 12 – 20 € pro m²
- Raufaser überstreichen: 6 – 10 € pro m²
Wichtig: Wandfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Eine 60-m²-Wohnung hat ca. 140 – 170 m² Wandfläche (je nach Raumhöhe und Grundriss).
Boden erneuern
- Alten Belag entfernen: 5 – 12 € pro m²
- Klick-Vinyl verlegen: 17 – 22 € pro m²
- Laminat verlegen: 16 – 24 € pro m²
- Sockelleisten: 6 – 8 € pro lfm
Kleinreparaturen
- Dübellöcher verschließen: 3 – 5 € pro Stück
- Risse in Wand/Decke spachteln: 10 – 25 € pro Meter
- Türen streichen: 40 – 80 € pro Tür
- Türzargen/Rahmen streichen: 20 – 40 € pro Stück
- Heizkörper streichen: 30 – 60 € pro Stück
- Silikonfugen erneuern (Küche/Bad): 8 – 15 € pro lfm
- Sockelleisten erneuern: 6 – 8 € pro lfm
Rechenbeispiel: 3-Zimmer-Wohnung (65 m²) in Heilbronn
Typische Auszugsrenovierung — Wohnung wurde 5 Jahre bewohnt, normaler Zustand:
Variante 1: Nur Streichen + Kleinreparaturen
- Wände streichen (ca. 155 m²): 155 × 10 € = 1.550 €
- Decken streichen (ca. 65 m²): 65 × 7 € = 455 €
- Dübellöcher (ca. 30 Stück): 30 × 4 € = 120 €
- Silikonfugen Bad + Küche: ca. 80 €
- Gesamt: ca. 2.205 €
Variante 2: Komplett mit neuem Boden
- Streichen + Reparaturen (wie oben): 2.205 €
- Alten Teppich entfernen (65 m²): 65 × 6 € = 390 €
- Klick-Vinyl verlegen (65 m²): 65 × 19 € = 1.235 €
- Sockelleisten (ca. 50 lfm): 50 × 7 € = 350 €
- Gesamt: ca. 4.180 € (zzgl. Materialkosten Vinyl)
Pauschalangebot oder Einzelpreise?
Bei SE Handwerk bieten wir beides an:
- Pauschalangebot: Sie erhalten nach Besichtigung oder Foto-Sichtung einen Komplettpreis für die gesamte Renovierung. Kein Nachzahlen, keine Überraschungen.
- Einzelpositionen: Wenn nur bestimmte Arbeiten nötig sind (z.B. nur Streichen oder nur Boden), kalkulieren wir die Positionen einzeln.
Die Besichtigung ist bei Auftragserteilung kostenlos. Alternativ reichen oft Fotos für eine erste Einschätzung.
Steuerbonus: Handwerkerkosten absetzen
Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen:
- 20 % der Arbeitskosten (nicht Material) sind absetzbar
- Maximaler Steuerbonus: 1.200 € pro Jahr
- Voraussetzung: Nachweis + Überweisung (keine Barzahlung)
- Gilt für Arbeitskosten, Anfahrt und Maschinenkosten
Bei einer Auszugsrenovierung von 2.500 € Arbeitskosten sparen Sie also 500 € Steuern. Bei SE Handwerk erhalten Sie immer eine professionelle Dokumentation.
Checkliste: Was vor der Übergabe erledigt sein muss
- Wände und Decken in neutraler Farbe (weiß oder helle Töne) gestrichen
- Alle Dübellöcher fachgerecht verschlossen und überstrichen
- Risse in Wänden und Decken gespachtelt
- Böden gereinigt, beschädigte Stellen ausgebessert oder erneuert
- Silikonfugen in Küche und Bad intakt (kein Schimmel, kein Riss)
- Innentüren und Zargen sauber (bei Beschädigungen neu gestrichen)
- Fensterrahmen innen sauber
- Heizkörper funktionsfähig und sauber
- Alle Schlüssel vorhanden
- Zählerstände notiert (Strom, Gas, Wasser)
- Übergabeprotokoll vorbereitet
Typische Fallen bei der Wohnungsübergabe
- Bunte Wände: Rot, Dunkelblau oder Schwarz gestrichen? Das muss vor dem Auszug überstrichen werden — selbst wenn keine Renovierungspflicht besteht. Denn der BGH sagt: Die Wohnung muss in einem Zustand zurückgegeben werden, der einem durchschnittlichen Nachmieter zumutbar ist.
- Selbst gepfuscht: Wer selbst streicht und es unsauber macht, riskiert Nachforderungen. Ungleichmäßiger Anstrich, Farbnasen oder vergessene Stellen fallen bei der Übergabe auf.
- Zu spät angefangen: Professionelle Handwerker sind oft 2 – 4 Wochen im Voraus ausgebucht. Frühzeitig anfragen spart Stress.
- Kein Übergabeprotokoll: Ohne Protokoll kann der Vermieter nachträglich Schäden behaupten. Immer dokumentieren — mit Fotos und Unterschrift beider Seiten.
Zeitplan: Wann was tun?
- 4 – 6 Wochen vorher: Vermieter kontaktieren, klären was erwartet wird. Handwerker anfragen.
- 3 – 4 Wochen vorher: Angebot einholen. Material bestellen (Farbe, ggf. Bodenbelag).
- 2 Wochen vorher: Möbel schrittweise ausräumen. Renovierung beginnen (erst Decken, dann Wände, dann Boden).
- 1 Woche vorher: Feinarbeiten, Kleinreparaturen, Endreinigung.
- Am Übergabetag: Protokoll erstellen, Fotos machen, Schlüssel übergeben.
Unser Einsatzgebiet
Wir machen regelmäßig Wohnungen übergabefertig in:
- Kerngebiet: Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Bad Friedrichshall, Lauffen, Brackenheim, Obersulm, Bretzfeld, Bad Rappenau, Eppingen
- Großraum Stuttgart: Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Waiblingen, Fellbach, Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen
- Rhein-Neckar: Mannheim, Heidelberg, Sinsheim, Mosbach
- Weitere: Schwäbisch Hall, Backnang, Pforzheim und Umgebung
Häufige Fragen zur Auszugsrenovierung
Was kostet eine Auszugsrenovierung insgesamt?
Für eine 60-m²-Wohnung: 1.200 – 2.500 € (nur Streichen + Kleinreparaturen) bzw. 2.500 – 4.500 € mit neuem Boden. Hängt vom Zustand und den Anforderungen des Vermieters ab.
Was kostet Wohnung streichen lassen?
Wände streichen kostet 8 – 14 € pro m² Wandfläche. Eine 60-m²-Wohnung hat ca. 150 m² Wandfläche — also ca. 1.200 – 2.100 € nur fürs Streichen.
Muss ich beim Auszug den Boden erneuern?
Normaler Verschleiß (leichte Kratzer im Laminat, abgetretene Stellen) geht zu Lasten des Vermieters. Nur bei Schäden über die normale Abnutzung hinaus (Brandlöcher, tiefe Kratzer, Wasserschaden) müssen Sie zahlen.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja — 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (max. 1.200 € Steuerbonus/Jahr). Voraussetzung: Nachweis und Überweisung.
Auszugsrenovierung zum Festpreis?
Senden Sie uns Fotos Ihrer Wohnung — Sie erhalten ein transparentes Pauschalangebot. Streichen, Boden, Reparaturen: alles aus einer Hand.
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